Girokonto-Vergleich – so finden Sie das beste Girokonto

Die Teilnahme am Geschäftsleben, sei es als Privatperson, sei es als Selbstständiger, ist ohne ein Girokonto kaum vorstellbar. Selbst Schüler, die einmal in der Woche jobben gehen, benötigen ein Girokonto, damit der Arbeitgeber das Gehalt überweisen kann. Bezieher öffentlicher Leistungen kommen ohne Girokonto kaum aus, die Arbeitsämter würden sich bedanken, wenn sie Barauszahlungen vornehmen müssten.

Die Europäische Union hat nicht umsonst im Jahr 2014 eine Richtlinie herausgegeben, dass jeder Bürger der EU einen Anspruch auf ein Girokonto hat. Dies gilt unabhängig davon, ob obdachlos in Berlin oder Schafhirte auf Sardinien. Wir wollen an dieser Stelle das Thema Girokonto, das aus mehr als nur einer Kontonummer besteht, ein wenig durchleuchten.

0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
8,68 %
Mindest­gehalts­eingang
700,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
1,75 %
1,75 % p.a. Guthabenzins
0,00€mtl. Grundgebühr
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Mindest­gehalts­eingang
700,00 €
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Bonus:Bis zu 150 € Prämie und 3,00% Zinsen p.a. für 10 Monate
bis zu 3,00 % p.a. Guthabenzins
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Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
0,00€mtl. Grundgebühr
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Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
1,75 %
bis zu 1,75 % p.a. Guthabenzins
5,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
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Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
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Mindest­gehalts­eingang
700,00 €
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Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
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Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
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Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
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bis zu 1,00 % p.a. Guthabenzins
5,90€mtl. Grundgebühr
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7,49 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
1,75 %
bis zu 1,75 % p.a. Guthabenzins
9,90€mtl. Grundgebühr
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13,40 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
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0,00€mtl. Grundgebühr
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Dispo­zinsen p.a.
12,45 %
Mindest­gehalts­eingang
700,00 €
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Bonus:50 Euro Startguthaben
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Mindest­gehalts­eingang
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9,99€mtl. Grundgebühr
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Mindest­gehalts­eingang
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3,36 % p.a. Guthabenzins
6,90€mtl. Grundgebühr
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Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
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Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
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1,75 %
bis zu 1,75 % p.a. Guthabenzins
4,50€mtl. Grundgebühr
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Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
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1,75 %
1,75 % p.a. Guthabenzins
13,90€mtl. Grundgebühr
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Dispo­zinsen p.a.
12,85 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
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Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
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0,01 €
Guthaben­zinsen p.a.
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Bonus:50 € Gehaltsgutschrift für Neukunden und 6 Monate 2,90 % Zinsen garantiert
2,90 % p.a. Guthabenzins
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Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
0,01 % p.a. Guthabenzins
0,00€mtl. Grundgebühr
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13,40 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
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0,00 %
18,99€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
3,36 %
Bonus:1% Cashback in Restaurants + 2% Cashback für öffentliche Verkehrsmittel
3,36 % p.a. Guthabenzins
2,08€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
3,99€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
3,36 %
3,36 % p.a. Guthabenzins
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
10,65 %
Mindest­gehalts­eingang
700,00 €
0,00€mtl. Grundgebühr
 / 
Dispo­zinsen p.a.
11,16 %
Mindest­gehalts­eingang
700,00 €
Guthaben­zinsen p.a.
2,90 %
Bonus:100 € Gehaltsgutschrift für Neukunden und 6 Monate 2,90 % p.a. Zinsen garantiert
2,90 % p.a. Guthabenzins
3,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
12,99 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
Bonus:Kostenlose VISA Card pur zum Girokonto
2,90€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
9,24 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
0,00€mtl. Grundgebühr
Dispo­zinsen p.a.
0,00 %
Mindest­gehalts­eingang
0,00 €
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Wir haben insgesamt 30 Produkte für Sie im Vergleich.

Was ist ein Girokonto?

Ein Girokonto ist ein so genanntes Kontokorrentkonto, welches von einer Bank im Rahmen eines so genannten Girovertrages im Namen des Kontoinhabers geführt wird. In erster Linie dient das Girokonto der Teilnahme am so genannten unbaren Zahlungsverkehr. Der rechtliche Rahmen ist in den §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) geregelt.

Die Teilnahme am Zahlungsverkehr bedeutet, der Kontoinhaber

  • Kann Dritten gestatten, per Lastschrifteinzug Geld von seinem Konto abzubuchen.
  • Kann wiederkehrende gleichbleibende Zahlungen mittels automatischem Dauerauftrag bezahlen.
  • Kann Einzelrechnungen per Überweisung begleichen.
  • Kann selbst Zahlungseingänge durch Daueraufträge, Bareinzahlungen oder Überweisungen oder Lastschriften erhalten.

Neben dieser Grundfunktion dient das Girokonto auch als Verrechnungskonto für Kreditkarten- und Maestrokartenzahlungen. Das klassische Girokonto bietet seinem Inhaber auch den Luxus, Geld auszugeben, selbst wenn er keines mehr hat. Die Rede ist vom Dispokredit. Diesen Kredit räumen Banken ihren Kunden bei entsprechender Bonität ein. Die Höhe liegt in der Regel zwischen einem und drei Monatsgehältern des Kontoinhabers.

Bonus

Welche Banken beim Girokonto ein Startguthaben, einen Bonus oder eine Prämie anbieten, zeigt unser Vergleich:

Girokonto mit Startguthaben ►

Rechner

Welches Girokonto ist das beste? Unser Rechner beantwortet das unter Berücksichtigung von Geldeingang, Guthaben, Kartenumsatz etc.:

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Firmen

Welche Banken Geschäftskonten für Unternehmen und Unternehmer anbieten, zeigt unser folgender Vergleich

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Studenten

Für Studenten stellen viele Banken spezielle Girokonto-Modelle ohne Grundgebühr oder mit ermäßigten Gebühren bereit.

Studentenkonto-Vergleich ►

Welche Arten von Girokonten gibt es?

Wir sprechen zwar immer von „dem Girokonto“, müssen aber auch wissen, dass es verschiedene Varianten gibt.

Das Einzelkonto

Bei einem Einzelkonto gibt es nur einen Kontoinhaber. Dieser kann allerdings Vollmachten für Dritte ausstellen. Der Haken ist, dass der Bevollmächtigte über das gesamte Guthaben verfügen kann, aber nicht haftet, wenn der Kontoinhaber anschließend pleite ist.

Das Gemeinschaftskonto

Bei einem Gemeinschaftskonto gibt es mindestens zwei Kontoinhaber, die gesamtschuldnerisch haften. Bei Gemeinschaftskonten unterscheidet die Bankwelt zwischen Und- und Oder-Konten. Bei einem Und-Konto müssen alle Kontoinhaber bei Verfügungen gemeinsam unterschreiben. Bei Oder-Konten genügt die Unterschrift nur eines Kontoinhabers.

Das Guthabenkonto

Ein Guthabenkonto, auch als Bürgerkonto bekannt, kann von jedem Bürger in der Europäischen Union eröffnet werden. Im Gegensatz zu einem klassischen Girokonto mit Dispo kann es aber nur auf Guthabenbasis geführt werden. Der Kontoinhaber erhält weder eine Maestrokarte, noch kann er sein Konto überziehen. Guthabenkonten werden für Minderjährige und Personen mit schwacher Bonität oder negativer Schufa eröffnet.

Banken müssen auf Anfrage ein Guthabenkonto eröffnen und können dem Antragsteller seit 2016 die Kontoeröffnung nur verwehren, wenn er gegenüber der Bank im Vorfeld geschäftswidrig aufgetreten ist.

Das Pfändungsschutzkonto

Jeder Bürger kann ein Pfändungsschutz oder P-Konto unterhalten. Bei diesem Konto werden Verfügungen Dritter im Rahmen einer Pfändung nur für den Betrag auf dem Konto durchgeführt, welche die Pfändungsfreigrenze übersteigen. Das P-Konto ist in diesem Zusammenhang mit einem Automatismus ausgestattet, der händische Überprüfungen seitens der Bank überflüssig macht.

Onlinekonten

Bei Direktbanken absolut üblich, bieten auch immer mehr Filialbanken Onlinekonten an. Diese können nur online geführt werden, der Kunde hat keinerlei Anspruch auf Unterstützung in den Filialen.

Wie finde ich das passende Girokonto?

Wer zum ersten Mal ein Girokonto eröffnen möchte, oder sich so über seine bisherige Bank geärgert hat, dass er ein neues Konto sucht, wird möglicherweise irritiert sein. Die Vielzahl der Anbieter ist, gerade durch das Anwachsen der Direktbanken und FinTechs, geradezu unübersichtlich geworden. Und da jede Bank andere Schwerpunkte setzt, kommt die Auswahl einem Würfelspiel gleich.

Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, seine persönlichen Anforderungen an ein Girokonto im Vorfeld zu definieren. Anschließend hilft der Girokontovergleich, die Institute herauszufiltern, welche den eigenen Bedürfnissen am nächsten kommen.

Einer der wichtigsten Punkte bei der Auswahl stellt die Kontoführungsgebühr dar. Vergleichen wir in Bezug auf die Nutzung eines Girokontos einmal eine Sparkasse und eine Direktbank. Die Direktbanken verzichten fast alle auf die monatliche Kontoführungspauschale, die Sparkassen nicht. Bei einer Direktbank führt der Kunde seine Überweisungen selbst aus und richtet Daueraufträge selbst ein oder löscht diese.

Wer als älterer Sparkassenkunde eine Filiale betritt, um Überweisung oder Dauerauftrag durch einen Mitarbeiter ausführen zu lassen, wird freundlich aber bestimmt auf den Serviceautomaten aufmerksam gemacht. Der Mitarbeiter gibt eine kurze Einführung, der Kunde ist künftig sein eigener Dienstleister.

Gleiches gilt übrigens auch für Barabhebungen an der Kasse, die inzwischen teilweise kostenpflichtig sind. Der Kunde wird an den Geldautomaten geführt. Jüngere Kunden verzichten dank Onlinebanking sowieso auf den Besuch in der Filiale. Es stellt sich also die Frage, womit eine Kontoführungsgebühr noch legitimiert wird, wenn das Personal nur noch als Verkäufer für andere Produkte, aber nicht mehr für den Service zuständig ist.

Die Kontoführungsgebühr

Das erste Entscheidungskriterium für oder gegen ein Konto ist also die Bereitschaft, eine Kontoführungspauschale zu bezahlen oder nicht. Bei einigen Instituten hängt die Höhe der Kontoführungskosten von der Anzahl der monatlichen Überweisungen ab. Je weniger Überweisungen, um so günstiger ist das Konto. Aber: Wird die pauschale Anzahl der Überweisungen überschritten, fällt für jede weitere Überweisung eine zusätzliche, teilweise recht hohe Gebühr an.

Einige Banken machen die Kontoführungsgebühr davon abhängig, ob monatlich ein Mindestbetrag auf dem Konto eingeht. Ist dies der Fall, verzichten sie auf die Pauschale, andernfalls muss der Kunde sie bezahlen.

Eigentlich ist es ungerecht, dass bei diesen Instituten diejenigen noch zur Kasse gebeten werden, die sowieso schon weniger verdienen. Erfreulicherweise gibt es aber auch Institute, die generell auf die Kontoführungsgebühr verzichten.

Bei Guthaben- und P-Konten gilt, dass für diese fast immer eine Kontoführungsgebühr anfällt. Bei Guthabenkonten argumentieren die Banken damit, dass keine Chance besteht, über eine Kontoüberziehung Zinsen zu verdienen. Bei P-Konten schieben sie diesen Sachverhalt auf den erhöhten Verwaltungsaufwand.

Maestrokarte, Girocard, Bankkarte

Die Girocard und die Maestrokarte sind von der Funktionalität identisch. Sie unterscheiden sich nur durch den Betreiber. Die Girocard wird von den deutschen Banken ausgegeben, die MaestroCard von MasterCard.

Eigentlich, aber nur eigentlich, sollte die Maestrokarte oder die Girocard, früher als EC-Karte bekannt, ein kostenloser Bestandteil des Girokontos sein, gerade dann, wenn eine Kontoführungsgebühr anfällt. Leider gibt es aber immer noch Institute, welche sich die Ausgabe dieser Karte mit einer jährlichen Gebühr von fünf oder zehn Euro entlohnen lassen.

Positiv fallen die Banken auf, deren Maestrokarte und Girocard bereits mit einem NFC-Chip für das kontaktlose Bezahlen ausgestattet sind.

Die Bankkarte wird in Zusammenhang mit einem Guthabenkonto ausgegeben. Sie ermöglicht es dem Kontoinhaber, am Geldautomaten Bargeld abzuheben, Kontoauszüge zu ziehen und am Serviceterminal Buchungen vorzunehmen. Die Bezahlung im Einzelhandel ist damit nicht möglich.

Neben der Frage nach Kontoführungsgebühren kommt als weiteres Entscheidungskriterium bei der Kontoauswahl hinzu, ob der künftige Kontoinhaber bereit ist, für eine Girocard oder Maestrokarte eine Jahresgebühr zu entrichten.

Die Kreditkarte

Kreditkarten sind praktisch. Sie ermöglichen es inzwischen fast überall, bargeldlos zu bezahlen. Bei den Direktbanken haben sich inzwischen Kontomodelle etabliert, die Konto und Kreditkarte als Paket schnüren. Das Positive daran ist, es fallen weder für die Kontoführung noch für die Kreditkarte jährliche Gebühren an. Bei Banken stehen die MasterCard und VISA zur Auswahl bereit. American Express oder Diners Club sind bei den Kreditinstituten nicht erhältlich.

Die Filialbanken stehen dagegen auf dem Standpunkt, auch bei Onlinekonten nach wie vor eine Jahresgebühr für die Kreditkarte zu berechnen. Die Argumentation, dass die Karten besondere Versicherungspakete enthalten, schwächelt, betrachtet man die Zusatzservices der kostenlosen Kreditkarten. Gebühren für klassische Kreditkarten oder Gold-Cards haben im Grunde keine Existenzberechtigung mehr.

Neben den klassischen Kreditkarten bieten Banken auch sogenannte Prepaid Kreditkarten an. Diese unterscheiden sich darin, dass sie nur genutzt werden können, wenn der Karteninhaber vorher ein Guthaben aufgeladen hat. Diese Karten kommen überwiegend bei einem Girokonto für Jugendliche und bei Personen mit schwacher Bonität zum Einsatz.

Es gibt allerdings kaum Anbieter, die bei einer einer Prepaid Kreditkarte auf eine Jahresgebühr verzichten, hier muss der künftige Kontoinhaber sehr genau auswählen. Der Grund für die Gebühr liegt darin, dass die Emittenten keine Einnahmen durch Zinsen bei Teilzahlung des Kreditkartensaldos verdienen können.

Wer Wert auf ein Girokonto mit kostenloser klassischer Kreditkarte legt, wird schnell fündig. Allerdings muss er auf die Lockvogelangebote aufpassen. Manch eine Bank wirbt mit dem Wegfall der Jahresgebühr im ersten Jahr, berechnet aber dann ab dem zweiten Jahr 20, 30 oder noch mehr Euro.

Ein weiterer Aspekt bei der Kreditkarte sind die Barabhebungen an Geldautomaten. Berechnet der Emittent dafür eine Gebühr oder kann der Karteninhaber an jedem Geldautomaten Geld kostenlos unbegrenzt oder in begrenzter Anzahl abheben.

Sind die Barverfügungen gebührenpflichtig, stellt sich die Frage, welchen Betrag die Bank für die Abhebung berechnet. Für Personen, die sich öfter im Ausland aufhalten, kommt es auch darauf an, ob die Zahl der kostenlosen Barabhebungen limitiert ist. Bei häufigen Aufenthalten außerhalb der Eurozone ist es auch wichtig, wie hoch die Gebühren für die Währungsumrechnung in Euro ausfallen.

Zinsen

Wer ein Girokonto sucht, das mögliche Guthaben verzinst, kann aktuell lange suchen. Hin und wieder findet sich eine Bank, die Guthaben auf dem Kreditkartenkonto honoriert. Die Zinsen fallen allerdings so marginal aus, dass sich die Suche nach einem solchen Konto vom Zeitaufwand kaum lohnt, sofern die Verzinsung im Girokontovergleich nicht explizit genannt ist.

Anders verhält es sich mit den Dispozinsen. Hier sind einige Banken weniger zimperlich. Die Bandbreite reicht von leicht über sechs Prozent pro Jahr bis hin zu 13 oder 14 Prozent. Wer häufiger auf den Dispo zurückgreift, sollte unbedingt sein Augenmerk darauf legen, welche der Banken seiner Wahl hier das günstigste Angebot macht.

Alternativ zur Dauerinanspruchnahme des Dispos ist eine Umschuldung in einen kurz laufenden Ratenkredit auf jeden Fall die günstigere Lösung.

Girokonto eröffnen – wie geht das?

Voraussetzung für die Eröffnung eines Girokontos ist ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass mit Wohnsitzbestätigung. Der Führerschein ist mangels Hinweis auf den Wohnsitz nicht ausreichend.

Bei dem Kontoeröffnungsprozess liegen Welten zwischen den einzelnen Anbietern. Bei den einen kann man den Antrag zwar am Bildschirm ausfüllen, muss ihn dann jedoch ausdrucken, unterschreiben und im Rahmen des PostIdent-Verfahrens an die Bank senden.

Andere Banken sind einen Schritt weiter. Der Kunde füllt den Antrag am Bildschirm aus, nutzt das VideoIdent-Verfahren, leistet die elektronische Unterschrift, und eröffnet sein Konto, ohne das Wohnzimmer zu verlassen.

Über den Button „Konto eröffnen“ gelangt man bei der Bank seiner Wahl auf den Eröffnungsprozess. Die Fragen sind einfach und selbsterklärend. Es geht lediglich um die Angabe der persönlichen Daten.

Bei einem klassischen Girokonto muss der Antragsteller der Schufa-Anfrage zustimmen. Diese entfällt nur, wenn er sich für ein Konto auf Guthabenbasis entscheidet.

Kann ich bei jeder Bank ein Girokonto eröffnen?

§ 675f BGB regelt den Zahlungsdienstevertrag zwischen Zahlungsdienstleister (Bank) und Kunde. Aus ihm lässt sich jedoch kein Anspruch auf die Eröffnung eines Girokontos ableiten. So besteht für Banken und auch für Sparkassen kein Kontrahierungszwang. Sie müssen also nicht jedem Kunden ein "normales" Girokonto anbieten, wohl aber die Eröffnung eines so genannten Basiskontos ermöglichen. Der Rechtsanspruch auf die Eröffnung eines solchen Basiskontos gilt für alle Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäsciehn Union – auch ohne festen Wohnsitz – und begründet sich durch § 31 des Zahlungskontengesetzes (ZKG). Verbraucher können also bei jeder Bank oder Sparkasse ein Basiskonto als Girokonto eröffnen. Einen Rechtsanspruch auf die Eröffnung eines Girokontos aus der "normalen" Produktpalette der Bank besteht jedoch nicht.

PostIdent- oder VideoIdent-Verfahren?

Das PostIdent-Verfahren kam auf, als Direktbanken Fuß fassten. Das Gesetz sieht vor, dass sich eine Bank von der Identität ihrer Kunden generell überzeugen und diese prüfen muss. Nun ist dies schlecht möglich, wenn die Bank in Hamburg ansässig ist und der Kunde in München.

Vor diesem Hintergrund hat die Post AG in ihren Filialen die Identitätsprüfung für die Banken übernommen. Der Postmitarbeiter überzeugt sich anhand des gültigen Ausweises des Antragstellers von seiner Identität und bestätigt dies der Bank. Der Weg zur Post war unerlässlich.

Das VideoIdent-Verfahren fällt dagegen deutlich einfacher aus. Voraussetzung dafür ist ein Endgerät mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher. Über einen Button auf der Seite der Bank aktiviert der Antragsteller den Prozess. Ein Fenster am Bildschirm geht auf, ein Mitarbeiter der Bank meldet sich.

Der Neukunde muss seinen Ausweis fotografieren lassen. Durch Hin- und Herschwenken kann der Mitarbeiter sich anhand des Hologramms von der Echtheit des Ausweises überzeugen. Der Prozess wird durch Zusendung einer TAN, die dann als Bestätigung vom Neukunden eingegeben werden muss, beendet.

Ist das günstigste Konto auch das Beste?

Wir haben in den vorangegangenen Abschnitten aufgezeigt, wo einige Banken immer noch „zulangen“ und wo für die Kontoinhaber Einsparpotenziale bestehen. Diese Einsparpotenziale mögen aber nicht für jeden Bankkunden zutreffen.

Ein Selbstständiger, der ein Privatkonto auch als Firmenkonto nutzt, wird einige Buchungen mehr haben, als ein Privathaushalt. Er ist also im Zweifelsfall mit niedriger Kontoführungsgebühr bei maximierter Anzahl kostenloser Buchungen schlechtergestellt, als mit einem etwas teureren Konto.

Wer viel im Ausland unterwegs ist, und bei einem kostenlosen Girokonto bei jeder Barabhebung mit der Kreditkarte belastet wird, wäre vielleicht mit einem kostenpflichtigen Konto ohne Gebühren für Barverfügungen besser bedient.

Wir müssen aber abschließend auch sagen, dass die meisten kostenlosen Girokonten, verbunden mit kostenlosen Kreditkarten, durchaus als die günstigsten und besten Konten eingestuft werden können.

Die Abkehr der Filialbanken vom Service wirft immer wieder die Frage auf, warum noch Kontoführungsgebühren bezahlen. Auf der anderen Seite gibt es allerdings auch Konten von FinTechs, die ausschließlich online geführt werden, deren Kostenseite vorsichtig formuliert „interessant“, weil enorm teuer, ist.

Wer sich im Vorfeld überlegt, welche Anforderungen er an sein Girokonto hat, und mit dieser Checkliste ausgestattet einen Girokontovergleich nutzt, wird sehr schnell mit dem richtigen Konto fündig werden.